Rechtsanwalt Carsten Staub

Seit 1995 zugelassener Rechtsanwalt.
Seit 1997 Sozius der Kanzlei Brück Rechtsanwälte.
Seit 2000 ADAC Vertragsanwalt
Seit 2000 Fachanwalt für Strafrecht
Seit 2006 Fachanwalt für Verkehrsrecht

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht

bearbeitet Rechtsanwalt Staub Ihre Verkehrsunfallsachen, KfZ-Schadensfälle und Führerscheinangelegenheiten.

Als Fachanwalt für Strafrecht
berät und vertritt Rechtsanwalt Staub Sie in Strafsachen, in Verkehrsstrafsachen sowie bei Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten.

Daneben ist Rechtsanwalt Staub spezialisiert tätig im Haftpflichtrecht, Haftungsrecht und Versicherungsrecht.

Rechtsanwalt Staub ist zusätzlich

Ausbilder für den juristischen Vorbereitungsdienst beim Landgericht Wuppertal für Fortgeschrittenen Arbeitsgemeinschaften

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Mitglied Deutscher Verkehrsgerichtstag – Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaften –

Referent beim 57. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2019 zum Thema Automatisiertes Fahren (Strafrechtliche Fragen)

Referent bei der DeutscheAnwaltAkademie, bei EIDEN Juristische Seminare und div. Anwaltsvereinen, z.B.  Aachen, Bonn, Düsseldorf, Köln, Anhaltinischer Anwaltverein, uvm. 

Autor im Buch Praxis der Strafverteidigung, Himmelreich/Staub/Krumm/Nissen, 7. Aufl. 2019 , zum Thema Verkehrsunfallflucht

Autor im Formularbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht, 5. Aufl. 2019 zum Thema Verteidigung im Bußgeldverfahren bei Fuhrunternehmen

Autor in Krumm/Kuhnert/Staub/Weber, Straßenverkehrssachen, 2. Auf. 2016 zum Thema Verteidigung im Verkehrsstrafrecht

Kommentator zu § 6 PflVG in Halm/Kreuter/Schwab, AKB-Komm., 3. Aufl. 2018

Autor diverser Aufsätze zum Verkehrs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Seine fachliche Kompetenz bildet Rechtsanwalt Staub durch ständige Fachfortbildungen weiter und gibt diese Erfahrungen als Referent weiter.