Rechtsanwalt Markus Pelshenke

Rechtsanwalt Pelshenke ist seit 1996 zugelassener Rechtsanwalt.
Seit 1998 Sozius der Kanzlei Brück Rechtsanwälte.

Als Fachanwalt für Familienrecht
und Mitglied in der „Arbeitsgemeinschaft Familienrecht und Erbrecht“ sowie in der „Gesellschaft für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.“
berät und vetritt Rechtsanwalt Pelshenke Sie im Ehe- u. Familienrecht, im Unterhaltsrecht und Güterrecht, in Kindschaftsangelegenheiten, wie Sorgerechts- und Umgangsrechtstreitigkeiten.

Daneben ist Rechtsanwalt Pelshenke spezialisiert im Arbeitsrecht, Dienstvertragsrecht und Darlehensrecht für Sie tätig.

Aufgrund langjähriger Erfahrung und Spezialisierung sowohl im beratenden, vorbeugenden Bereich, wie auch in der Vertretung vor Gericht, steht Ihnen Rechtsanwalt Pelshenke ebenso im Erbrecht sach- und fachkompetent zur Seite.

Seine fachliche Kompetenz bildet Rechtsanwalt Pelshenke durch ständige Fachfortlidungen weiter und gibt seine Erfahrungen als Referent in Vortragsveranstaltungen weiter.