Rechtsanwalt Carsten Staub
Seit 1995 zugelassener Rechtsanwalt.
Seit 1997 Sozius der Kanzlei Brück Rechtsanwälte.
Seit 2000 ADAC Vertragsanwalt
Seit 2000 Fachanwalt für Strafrecht
Seit 2006 Fachanwalt für Verkehrsrecht
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht
bearbeitet Rechtsanwalt Staub Ihre Verkehrsunfallsachen, KfZ-Schadensfälle und Führerscheinangelegenheiten.
Als Fachanwalt für Strafrecht
berät und vertritt Rechtsanwalt Staub Sie in Strafsachen, in Verkehrsstrafsachen sowie bei Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten.
Daneben ist Rechtsanwalt Staub spezialisiert tätig im Haftpflichtrecht, Haftungsrecht und Versicherungsrecht.
Rechtsanwalt Staub ist zusätzlich
Ausbilder für den juristischen Vorbereitungsdienst beim Landgericht Wuppertal für Fortgeschrittenen Arbeitsgemeinschaften
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Mitglied Deutscher Verkehrsgerichtstag – Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaften –
Referent beim 57. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2019 zum Thema Automatisiertes Fahren (Strafrechtliche Fragen)
Referent bei der DeutscheAnwaltAkademie, bei EIDEN Juristische Seminare und div. Anwaltsvereinen, z.B. Aachen, Bonn, Düsseldorf, Köln, Anhaltinischer Anwaltverein, uvm.
Autor im Buch Praxis der Strafverteidigung, Himmelreich/Staub/Krumm/
Autor im Formularbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht, 5. Aufl. 2019 zum Thema Verteidigung im Bußgeldverfahren bei Fuhrunternehmen
Autor in Krumm/Kuhnert/Staub/Weber, Straßenverkehrssachen, 2. Auf. 2016 zum Thema Verteidigung im Verkehrsstrafrecht
Kommentator zu § 6 PflVG in Halm/Kreuter/Schwab, AKB-Komm., 3. Aufl. 2018
Autor diverser Aufsätze zum Verkehrs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Seine fachliche Kompetenz bildet Rechtsanwalt Staub durch ständige Fachfortbildungen weiter und gibt diese Erfahrungen als Referent weiter.